Solidaritätszuschlag Einspruch: Widerspruch gegen den Soli – Vorläufigkeitsvermerk

Posted by Andy S | Posted in News | Posted on 27-11-2009-05-2008 08:00

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Bereits gestern wurde bekannt das es laut verschiedenen Berichten 2010 zu einer Prüfung des Solidaritätszuschlag (Soli) durch dass Bundesverfassungsgerichts kommen wird. Nach einer aktuellen Klage ist es fraglich ob der Solidaritätszuschlag rechtens bzw verfassungswidrig ist, da er eigentlich nur als übergangsregelug nach der Deutschen Wiedervereinigung eingeführt werden sollte.

Jetzt Fragen sich natürlich viele Bürger was man jetzt machen sollte. Muss mein eine Einspruch oder Widerspruch beim Finanzamt einlegen? Laut den aktuellen Angaben soll es jetzt von den Finanzbehörden einen Vorläufigkeitsvermerk auf den Steuererklärungen geben.

In der Zwischenzeit kann man sich auch bereits Musterbriefen im Internet via Download herunterladen wo man zur Einkommensteuererklärung diesen mit abgeben kann.

Rechts und Steuerberater raten in der Zwischenzeit ihren Mandanten, wenn ein Vorläufigkeitsvermerk fehlen sollte hier gleich Einspruch bzw Widerspruch einzulegen. Ich empfehle aber allen sich nochmal explicit bei den Experten zu beraten.

Weiter Informationen zum Musterbrief findet am auch hier.

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